Kirchgemeindeversammlung

Kirchgemeindeversammlung

Die Ordentlichen Versammlungen der Evang.-ref. Kirchgemeinde Bleienbach finden in der Regel im Juni und im November statt.


KIRCHGEMEINDE BLEIENBACH

Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 20. November 2024, 19.30 Uhr in der Kirche

Traktanden:

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 12.06.2024; Genehmigung
  2. Budget 2025
    1. ) Voranschlag Budget 2025; Genehmigung
    2. ) Festsetzung der Steueranlage; Genehmigung
  3. Wahlen
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2.1 und  2.2 liegen 30 Tage vor der Versammlung während den üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei Bleienbach zur Einsicht auf oder können hier eingesehen werden.

Alle Stimmberechtigten unserer Kirchgemeinde sind zur Teilnahme freundlich eingeladen.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung sind innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen a.A. schriftlich einzureichen.

 


 

­­Gemeindebeschwerde eingereicht werden.

Gemäss Art. 51;Wahlen des Organisationsreglements (OgR) vom 07.6.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Bleienbach sind Wahlvorschläge für die vorgesehenen Wahlgeschäfte bis vierzehn Tage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich auf der Kirchgemeindeverwaltung einzureichen. Zu ihrer Gültigkeit bedürfen die Wahlvorschläge der Unterschrift von mindestens fünf Stimmberechtigten sowie der schriftlichen Zustimmung des Wahlkandidaten. Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Ein Stimmberechtigter darf höchstens bei so vielen Kandidaten unterschreiben als Sitze zu besetzen sind.

Gemäss Art. 61; Protokoll des Organisationsreglements (OgR) vom 07.06.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Bleienbach wird das Protokoll spätestens dreissigTage vor der  nächsten Versammlung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.

 

KIRCHGEMEINDE BLEIENBACH